Im Dezember 2006 schloß der gemeinnützige Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit e.V.
mit der DAK einen ersten Berlin-weiten Vertrag nach §140 a SGB V zur Integrierten Versorgung (IV)
schwer psychisch kranker Patienten ab.
Diesem Vertrag hatten sich in der Folge die Hamburg Münchener
Krankenkasse und über 120 Betriebskrankenkassen (VAG Ost)
angeschlossen. Im Juni 2008 wurde der Vertrag auch für die DAK-Versicherten des Landes Brandenburg übernommen.
Mit Blick auf die Weiterentwicklung der IV und auf Anregung beteiligter Krankenkassen erfolgte im November 2008
durch den Vorstand des Vereins die Gründung der » PIBB GmbH & Co KG | Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg als Vertragsnehmer der Integrierten Versorgung.
Nach drei Jahren Integrierter Versorgung (IV) durch vpsg/PIBB wurden die IV-Verträge mit der DAK und der VAG Mitte BKK ab 1.10.2010 in neuer Fassung fortgeführt und auf Brandenburg ausgeweitet.
Seit Juli 2011 erfolgt die Koordination und Dokumentation durch die Leistungserbringer des Netzes mit einer Web-basierten IT-Plattform.
Im Dezember 2011 wurde mit der AOK Nordost ein umfassender Vertrag zur Integrierten Versorgung geschlossen.
In Berlin und Brandenburg nehmen über 50
Nervenarzt-/ Psychiater- Praxen und über 20 psychosoziale
Träger und ambulante Dienste teil.
Die Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) mit der DAK und der VAG Mitte BKK bieten eine spezielle Versorgungsmöglichkeit für Patienten mit folgenden Erkrankungen:
Psychosen, manische, depressive und psychosomatische Erkrankungen, Angst- und Zwangsstörungen
sowie Sucht- und Demenzerkrankungen.
» Infoflyer: Integrierte Versorgung vpsg zum Download

Der IV-Vertrag zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Fokussierung auf schwer psychisch Erkrankte
Stärkung ambulanter Versorgung mit komplexem Behandlungsangebot
Psychiatrische Praxis als Koordinations- und Leitstelle
Vereinbarte Kooperation mit Kliniken und Hausärzten
Breite Einschluss-Indikation (Psychose, Depression,
Alkoholabhängigkeit , Psychosomatische Erkrankungen, Demenz)
Flächendeckender Vertrag
Sektorenübergreifender Vertragsabschluß auf der Basis einer
Vereinsstruktur und einer GmbH & Co.KG:
PIBB - Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg
Angemessene Honorierung aller Leistungsbereiche

In Anwendung eines Bezugstherapeutensystems hat jeder Patient während seiner gesamten Behandlung
eine institutions- und schnittstellen-übergreifende professionelle Bezugsperson
(Arzt, Krankenpflegeperson, Sozialarbeiter), die eine sog. Lotsenfunktion übernimmt.
Hierbei werden die Leitlinien der Fachgesellschaften berücksichtigt.
Strukturell untermauert wird die IV durch den sozialpsychiatrischen Behandlungsverbund,
der sich in Verantwortung der Nervenarztpraxen und regionalen Leistungsanbietern von Krankenpflege
und Soziotherapie bildet. Eingeschlossen sind dabei auch hausärztliche, psychotherapeutische und
klinische Versorgung sowie in Berlin der Krisendienst und der sozial-psychiatrische Dienst.
Durch innerärztliche Qualitätszirkel, die auf Initiative der Fachärzte
und unter Einschluss von Haus- und Klinikärzten durchgeführt werden,
soll die Verzahnung und konzeptionelle Abstimmung mit den regionalen psychiatrischen Kliniken
erreicht werden. Dies dient dem ausdrücklichen Gebot, die gesetzlichen Maßgaben des §140 a SGB V
so umzusetzen, damit eine einheitliche Versorgungsstruktur entsteht.
Die Integrierte Versorgung wird durch das Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie
der Charité wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Das externe Qualitätsmanagement wird durch die Klinik
für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité durchgeführt.
Einen Überblick zur bisherigen Integrierten Versorgung psychisch Kranker in Berlin und Brandenburg durch den Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit/PIBB finden Sie im folgenden Artikel (pdf) der Zeitschrift "Soziale Psychiatrie (3/2010)":
» "Kommunikation - Vertrauen - Integration" - Der Berliner Verein für Psychiatrie und seelische Gesundheit e.V. und die Aufbaustufen einer sektorübergreifenden integrierten Versorgung
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