Das Leitbild der vereinbarten Integrierten Psychiatrischen Versorgung
ist gekennzeichnet durch:
die Konzentration auf die Situation und Belange schwer
psychisch Kranker
Körper und Seele erfassende, ganzheitliche Wahrnehmung
des Patienten, d.h. Berücksichtigung seiner biologisch-medizinischen, biographischen und sozialen Situation
Patientenorientierung versus Institutionsorientierung
Partizipative Entscheidungsfindung
Orientierung auf die Ressourcen des Patienten und seines Umfeldes
Berücksichtigung der Belange der Angehörigen
ein umfassendes Therapiekonzept mit medizinisch-
pharmakologischen,(methodenübergreifend-integrativen),
psychotherapeutischen, sozialen und pflegerischen Interventionen sowie ergänzenden Therapiemaßnahmen
Beziehung als entscheidendem Wirkfaktor und Bezugstherapeuten als zentralem Steuerungsmoment
koordinierte Vernetzung der Therapeuten im gemeindepsychiatrischen Verbund
Die vereinbarte Integrierte Versorgung folgt historisch der „Psychiatrie-Enquète“ (1975) und den „Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung" (1988) und ist konsequent dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ verpflichtet.